Sortierung


Wir sortieren Paletten nach EPAL Richtlinien
EPAL steht für European Pallet Association – die europäische Europaletten-Vereinigung. Die EPAL-Richtlinien geben einen Qualitätsstandard vor, der mit dem EPAL-Gütesiegel zertifiziert wird. Damit können außerdem alle zertifizierten Paletten jederzeit ausgetauscht werden.
Die Europalette hat genau folgende Maße: 1200 x 800 x 144 (Länge x Breite x Höhe). Auch die Abstände der 11 Deckbretter sowie der 9 Klötze sind genau festgelegt. Und es wird noch detaillierter:
Jede Europalette wird mit genau 78 Nägeln verarbeitet.
Klassifizierung von Paletten
Bei Europaletten wird in 4 verschiedene Klassen unterschieden: Neu, A, B oder C. Die Europalette ist besonders stabil und ist damit auch lange im Umlauf – im Schnitt bis zu 7 Jahre! Mit der Zeit entstehen natürlich Gebrauchsspuren.
Neue Paletten zeichnen sich vor allem durch die helle Farbe aus. Da die neue Europalette noch nie genutzt wurde, sind logischerweise auch keine Gebrauchsspuren zu erkennen. Eine neue Palette kann mit bis zu 1500 Kilogramm belastet werden.
Eine Palette der Klasse A unterscheidet sich nicht großartig von einer neuen Europalette. Da sie jedoch bereits in Gebrauch war, sind leichte Verschmutzungen zu erkennen und die Farbe ist möglicherweise nicht mehr ganz so hell. Alle vorgeschriebenen Eck-Kennzeichen (EPAL, UIC, EUR) sind gut lesbar.
Paletten der Klasse B zeichnet sich durch eine deutlich erkennbare dunklere Farbe aus. Leichte Gebrauchsspuren sind erkennbar, jedoch gibt es keine Holzabsplitterungen und auch die Klötze sind nicht verdreht.
Bei einer Palette der Klasse C sind deutliche Gebrauchsspuren zu erkennen. Die Farbe ist dunkel und das Holz ist feuchter, zum Beispiel durch die Lagerung und den Transport von Obst. Absplitterungen sowie leicht verdrehte Klötze sind in dieser Klasse zulässig.


Hohe Anforderung an die Qualität von Paletten
Durch Lager- und Fördersystemen mit hochsensibler Technik wie beispielsweise der Laservermessung entstehen hohe Anforderungen an die Qualität von Paletten. Daher müssen sie fachkundig sortiert werden, sodass intakte Paletten sofort wieder zur Verfügung stehen und bereit für den Einsatz sind. Weist eine Palette kleinere Mängel auf, kann sie repariert werden. Zu solchen Mängeln gehören zum Beispiel abgesplitterte Deckrand- oder Bodenbretter, bei denen mehrere Nagelschafte zu sehen sind. Außerdem kann es vorkommen, dass ganze Bretter sowie einzelne Klötze fehlen oder gespalten sind. An manchen Europaletten werden unzulässige Teile verbaut, die ausgetauscht werden müssen.
Grundsätzlich müssen nur wenige Paletten tatsächlich entsorgt werden, denn die meisten Schäden lassen sich schnell beheben. Im schlechten Allgemeinzustand befindet sich eine Palette dann, wenn ihre Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet werden kann. Das ist der Fall, wenn sie an einigen Stellen morsch oder faul ist oder starke Absplitterungen an mehreren Bauteilen aufweist. In diesen Fällen sollte die Palette nicht mehr eingesetzt werden. Dasselbe gilt für Paletten, die so stark verschmutzt sind, dass die die Ladegüter verunreinigen.
Da wir uns bestens mit den Anforderungen an eine einsatzfähige Palette auskennen und wissen, welche Probleme bei Spediteuren und deren Kunden auftreten, übernehmen wir die Sortierung nach genauen Vorgaben und halten uns dabei natürlich an die EPAL-Richtlinien.